UNICEF - Die Kinderrechte
Erstens: Das Kind kommt in den Genuss von allen
Rechten die diese Erklärung beinhaltet. Diese Rechte werden jedem Kind
anerkannt, ohne Rücksicht auf seine Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache,
Religion, politische Anschauungen oder ähnlich Gearteten, national oder sozial,
wirtschaftlich, Geburtsort oder andere Bedingungen, auch wenn diese der Familie
des Kindes. angehören.
Zweitens: Das Kind bekommt einen speziellen Schutz
und wird aufgrund von Gesetzen und anderen Mitteln die Möglichkeiten haben, sich
physisch, mental, moralisch, spirituell und sozial in einer normalen und
erträglichen Art und Wiese zu entwickeln, umgeben von Freiheit und Würde. Bei
der Erstellung von Gesetzen um dieses Ziel zu erreichen, soll das Interesse des
Kindes überwiegen und diese beachtet werden.
Drittens: Das Kind hat nach der Geburt ein Recht auf
einen Namen und auf eine Staatsbürgerschaft.
Viertens: Das Kind soll in den Genuss von des
Vorteils der sozialen Sicherheit kommen. Es wird das Recht haben aufzuwachsen
und sich in guter Gesundheit zu entwickeln. Um dies zu erreichen sollen sowohl
für das Kind als auch für die Mutter speziellen Schutz geschaffen werden, sowie
pränatale und postnatale Hilfe. Das Kind wird das Recht auf Nahrung, Wohnung,
Freizeit und angemessene medizinische Behandlung haben.
Fünftens: Körperlich oder geistlich behinderte
Kinder sollen die Behandlung, Erziehung und Schutz genießen, die für ihren
Einzelfall notwendig sind.
Sechstens: Das Kind braucht für seine
Persönlichkeitsentwicklung Liebe und Verständnis. Er soll unter dem Schutz und
unter der Verantwortung seiner Eltern aufwachsen und in jedem Falle ein
liebevolles und sicheres Umfeld haben. Außer in außergewöhnlichen Fällen darf
das Kind in jungen Jahren von seiner Mutter getrennt werden. Die Gesellschaft
und die Behörden müssen die Pflicht haben für Kinder ohne Eltern oder mit
fehlenden Mittel zum Leben zu schützen. Für die Unterhaltung von Kindern von
großen Familien sollen staatliche Unterstützungen oder ähnliches erhalten.
Siebtens: Das Kind hat das Recht auf kostenlose
Erziehung und Bildung, die in den ersten Jahren Pflicht sein soll. Man wird ihm
eine Bildung ermöglichen, die zu seiner Kultur
passt und ihm damit ermöglicht, seine Fähigkeiten und seine Persönlichkeit
weiterzuentwickeln und auszubauen, ein Bild für moralische und soziale
Verantwortung bekommt und ein nützliches Mitglied der Gesellschaft werden kann.
Das Interesse des Kindes soll immer das höchste Gut sein für diejenigen
Personen, die für seine Ausbildung und Orientierung zu sorgen haben. Dies sind
an erster Stelle seine Eltern. Das Kind soll die uneingeschränkte Möglichkeit
haben, an Spielen und Freizeitbeschäftigungen teilzunehmen, die auch ein Teil
seiner Erziehung sein sollen. Die Gesellschaft und die Behörden haben für diese
Möglichkeiten ausreichen Sorge zu tragen.
Achtens: Das Kind soll, unter allen Umständen, zu
den ersten gehören die Schutz und Hilfe bekommen.
Neuntens:
Das Kind muss von jeder Art von Aussetzung, Gewalt und Ausnutzung geschützt
werden. Es darf dem Kind erst ab einem angemessenen Alter erlaubt werden, einer
Arbeit nachzugehen. Keinesfalls darf man das Kind solche Arbeiten oder Berufe
ausführen lassen, die seine körperliche Unversertheit, seine Bildung oder seine
physische oder mentale Entwicklung beeinträchtigt.
Zehntens: Das Kind soll geschützt werden vor
Praktiken, die eine Rassen-, Religion- oder sonstige Art von Diskriminierung,
fördern könnten. Es soll in einem Umfeld von Verständnis, Toleranz und
Freundschaft zwischen den Völkern, Frieden und Brüderlichkeit erzogen werden und
mit der Aufgabe, dass er seine Kraft und Fähigkeiten für die Gemeinschaft
einsetzt.